Sabine Kiesel

Tel.: (0621) 293 8258
Fax: (0621) 293 8259

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Die Leseschule richtet sich an Erst- und Zweitklässler, die sehr große Probleme im Lesen und Schreiben haben und einer intensiven Förderung bedürfen.
Nähere Informationen finden Sie hier.

Die Rechtschreibschule richtet sich an Dritt- und Viertklässler, deren Leistungen in der Rechtschreibung nicht ausreichend sind. 
Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Was ist LRS?
Kinder mit einer LeseRechtschreibschwäche haben trotz durchschnittlicher Intelligenz und regelmäßigem Schulbesuch besondere Schwierigkeiten bei schriftsprachlichen Anforderungen.

Wodurch fallen diese Kinder auf?
Beim Lesen können folgenden Schwierigkeiten beobachtet werden:

➢ Buchstaben werden nur teilweise gespeichert.
➢ Bereits gelernte Buchstaben werden schnell wieder vergessen.
➢ Das Zusammenziehen der Laute zur Silbe oder zum Wort kann nicht sicher oder nur mühsam vollzogen werden.
➢ Buchstaben, Wortteile oder Wörter werden ausgelassen, ersetzt oder hinzugefügt.
➢ Es kommt zur Vertauschung von Wörtern im Satz oder von Buchstaben in den Wörtern.
➢ Einfachste lautgetreue, unbekannte Texte können nur sehr langsam, unsicher oder fehlerhaft erlesen werden.
➢ Sinnentnehmendes Lesen bereitet große Probleme.

Beim Abschreiben und auswendig Schreiben unterlaufen viele Fehler bei

➢ ähnlich klingenden Lauten und Lautkombinationen (Grone statt Krone, Drare statt Drache) und ähnlich aussehenden Buchstaben (Tude statt Tube, Einer statt Eimer).
➢ der Wortdurchgliederung (Auslassen von Buchstaben).
➢ der Reihenfolge der Buchstaben (Brat statt Bart, Breif statt Brief).
➢ Konsonantenhäufungen (Büste statt Bürste, Kan statt Kran).

Außerdem weisen viele Kinder große graphomotorische Schwierigkeiten auf.
Die Merkfähigkeit ist häufig eingeschränkt (bekannte Buchstaben werden wieder vergessen, Gedichte können nicht auswendig vorgetragen werden.).

Was muss die Schule tun?
Es ist die Aufgabe aller Schularten, den besonderen Förderbedarf im Zusammenhang mit einer Lese-Rechtschreibschwäche so frühzeitig wie möglich wahrzunehmen und individuelle und differenzierte Fördermaßnahmen einzuleiten. Um dies zu gewährleisten, ist jede Schule angehalten, ein schuleigenes Konzept zur Früh- (Erkennung), Prävention und zur gezielten Förderung von Kindern mit Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben zu erstellen und umzusetzen.

In jeder Schule gibt es einen Ansprechpartner zum Thema LRS.

Die Klassenkonferenz entscheidet über Maßnahmen des Nachteilsausgleichs und die Notengewichtung im Fach Deutsch.
Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ (2008).

Im Rahmen des gestuften pädagogischen Verfahrens bestehen unter anderem folgende Fördermöglichkeiten:

➢ Binnendifferenzierung durch Klassen- und Fachlehrkraft
➢ Stütz- und Förderkurse

Wenn die Förderung innerhalb der Schule nicht ausreicht, gibt es folgende außerschulische Fördermaßnahmen in Mannheim:

➢ die Leseschulen für Kinder der Klasse 1 und 2
➢ die Rechtschreibschulen für Kinder der Klasse 3 und 4

Wo können Eltern beraten werden?
Die erste zuständige Ansprechperson für Eltern ist der/die Deutschlehrer/in des Kindes. Die Lehrkraft informiert, gegebenenfalls gemeinsam mit der LRS-Ansprechpartnerin / dem LRS-Ansprechpartner und der Schulleitung über die LRS-Förderung an der Schule.

Darüber hinaus beraten die Lehrerinnen und Lehrer der schulübergreifenden Intensivmaßnahmen (Leseschule, Rechtschreibschule) in Fragen der Diagnostik und Förderung.

 

Kontakt zu den Leseschulen in Mannheim

Kontakt zu den Rechtschreibschulen in Mannheim

 

Die zugrundeliegende Verwaltungsvorschrift und Erläuterungen dazu finden Sie hier.